LEISTUNGSVERZEICHNIS

Leistungsverzeichnis

Verwaltung von Wohnungseigentum

Unser Leistungsverzeichnis vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick über alle von uns angebotenen Leistungen. Anhand Ihrer Vorstellungen und der Erfordernisse des Objekts stimmen wir die Aufgabenstellung individuell ab. Der Leistungskatalog spezifiziert die Grundleistungen der Verwaltung (Teil A) und die besonderen Leistungen der Verwaltung (Teil B)
A) Grundleistungen
Zu den Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.

Wirtschaftsplan
  • Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen je Sonder-/Teileigentum gemäß § 28 WEG.
Jahresabrechnung
  • Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeld-Einnahmen und -Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme innerhalb der Bürozeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Büro der Verwaltung zur Verfügung.
Eigentümerversammlungen und Niederschrift
  • Durchführung einer Jahresversammlung einschließlich der dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten.
  • Die Einladung der Eigentümerversammlung wird jedem Eigentümer ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt.
  • Der Verwalter führt den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse.
Hausordnung
  • Die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet und später überwacht. Bei schriftlich gemeldeten Verstößen gegen die Haus-/Nutzungsordnung mahnt die Verwaltung die verantwortlichen Miteigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab.
Verträge für die Gemeinschaft
  • Abschließen und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft.
Überwachen der Dienstkräfte
  • Betreuung und Überwachung der Dienstleister der Eigentümergemeinschaft.
Geldverwaltung
  • Einrichtung und Führung der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten).
  • Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters.
Rechnungskontrolle und -anweisung
  • Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur-Rechnungen, Hauswart und Münzgeldkassen.
Buchführung
  • Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäß kaufmännisch geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft
  • Insbesondere Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum
  • Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen gemäß Beschluss der Versammlung
  • Einnahmekonten für Erträge; Ausgabekonten je Kostenart; Rückstellungskonten einschließlich Anlage der Rückstellungen
  • Sonder-Verrechnungskonten über Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Mitbuchen der Bankbewegungen
  • Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft
  • Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches
  • Melden der Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen
  • Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sondereigentum in die Jahresabrechnung.
Öffentliche Belange
  • Gegenüber öffentlich-rechtlichen sowie privaten Belangen Maßnahmen treffen, die zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils für die Gemeinschaft erforderlich sind (im Regelfall gemäß Mehrheitsbeschluss).
Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
  • Zur Werterhaltung und um sich anbahnende Schäden frühzeitig zu erkennen, optische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch kontinuierliche Begehung des Gesamtobjektes.
  • Soweit notwendig, heranziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft, sofern ein Beschluss dafür vorliegt.
Empfehlung zur Auftragsvergabe
  • Empfehlung bei der Auswahl der technischen Lösungen
  • Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.
  • Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/ Gemeinschaftseigentum.
Auftragsvergabe
  • Erstellen der schriftlichen Kleinaufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft.
Überwachung
  • Terminüberwachung bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen und Schlussrechnungen.
Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden etc.
  • Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Schadensmeldung an die Versicherung.
  • Klärung der sachlichen Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
  • Beratung der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.
  • Abrechnen mit der zuständigen Versicherung und den bestellten Handwerkern aus der Regulierung von Schäden am Gemeinschaftseigentum.
Schlüsselbestellungen
  • Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
Sicherheitseinrichtungen
  • Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. an der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter); den Aufzügen (TÜV-Hauptprüfungen mit Gewichten, Zwischenprüfungen, Noteinrichtungen); den Blitzschutzanlagen (TÜV-Hauptprüfungen, Reparatur und Dachsanierungen); den Lüftungsanlagen (TÜV-Prüfungen in Tiefgaragen); den Notbeleuchtungen (TÜV-Prüfungen in Haus und Tiefgaragen); den kraftbetätigten Garagentoren; den Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerwehrzufahrten und freien Fluchtwegen
  • Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern, Fluchtwegen etc.
  • Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Handwerkern, dem Technischen Überwachungsverein und sonstigen Fachleuten.
Allgemeine Verwaltung
  • Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Belange betrifft.
  • Büroleistungen, wie z.B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung und im Rahmen der o. g. Grundleistungen veranlasst wurden, sind in der pauschalen Verwaltervergütung enthalten und werden nicht gesondert berechnet.
B) Besondere Leistungen
Ein festes Entgelt (pauschale Verwaltergebühr gemäß Vertrag) setzt einen festen Arbeitsumfang voraus. Die vorgenannten Leistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sach- und fachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Die Verwaltung ist bereit und in der Lage, weitere Leistungen zu erbringen, um den Eigentümern eine umfassende Information und Werterhaltung des Grundbesitzes zu bieten. Außerdem kann es vorkommen, dass durch einzelne Miteigentümer, Dritte oder durch umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen für die Gemeinschaft zusätzlicher Aufwand ausgelöst wird, der von der Verwaltung bei Vertragsabschluß nicht kalkulierbar ist. Diese besonderen Leistungen werden von der Verwaltung zu den z. Zt. gültigen Kostensätzen gesondert gegenüber der Gemeinschaft abgerechnet und soweit möglich und vereinbart, von der Gemeinschaft dem verursachenden Miteigentümer weiter belastet.

Verwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern
Unser Leistungsverzeichnis vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick über alle von uns angebotenen Leistungen. Anhand Ihrer Vorstellungen und der Erfordernisse des Objekts stimmen wir die Aufgabenstellung individuell ab. 

Übernahme der Immobilie
  • Begehung des Objektes mit kompletter Daten-, bzw. Bestandsaufnahme aller relevanten Punkte
  • Übernahme des Objektes von der Vorverwaltung
  • Einrichten eines separaten Hauskontos bzw. Übernahme eines bestehenden Hauskontos
  • Sichten aller Unterlagen, Überprüfung auf Vollständigkeit
  • Anschreiben aller Mieter, Behörden, Versorgungsunternehmen etc.
Buchhaltung
  • Modernes EDV-Buchhaltungsprogramm
  • Führen der Hauskonten bei der Dresdner Bank ( andere Vereinbarung möglich )
  • Bei Optieren zur Umsatzsteuer, Erstellen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das Finanzamt
  • Vereinnahmung von Mieten bzw. Pachten und Mietnebenkosten zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen mit automatischem Mahnwesen bei Mietsäumnis
  • Diverse monatliche Auswertungen in der von Ihnen gewünschten Form
Abrechnung
  • Monatliche Einnahmen- und Ausgabenabrechnung für den Eigentümer
  • Jährlich zusammengefasste Einnahmen- und Ausgabenabrechnung für den Eigentümer
  • Betriebskostenabrechnungen gegenüber den Mietern
  • Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen gegenüber den Mietern in Zusammenarbeit mit Ablesediensten
Kleine Instandhaltungen und Instandsetzungen, Versicherungsschäden
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Mängelmeldungen
  • Kleinreparaturen werden bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag sofort erledigt
  • Einholen von Angeboten bei Maßnahmen über den vereinbarten Betrag hinaus
  • Handwerkerbeauftragung nach Absprache mit dem Eigentümer
  • Überwachung der handwerklichen Leistung vor Ort
  • Prüfen der Rechnungen
  • Termingerechte Leistung aller Zahlungen
  • Bei Versicherungsschäden sofortige Meldung an den Versicherer, Erstellen eines ausführlichen Schadensprotokolls, Koordination und Überwachung der Schadensregulierung
Sanierung und Modernisierung, große Instandsetzungen
  • Beratung, Planung und Durchführung von Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben einschließlich Neuvermessung von Wohn- und Gewerberaum
  • Fertigung von Bauanträgen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Schriftwechsel mit Behörden, Banken, IBB und Firmen
  • Fertigung von Ausschreibungen
  • Einholen von Angeboten
  • Führen von Mietergesprächen
  • Erstellen von Modernisierungsankündigungen
  • Baubetreuung und Bauleitung vor Ort
  • Bauabnahme mit den beteiligten Firmen
  • Prüfen der Rechnungen
  • Durchführen der Mieterhöhung nach Abschluß der Arbeiten ( §MHG 3 )
Vermietungsservice
  • Vermietung von Wohn- und Gewerberaum, sowie Stellplätzen und Garagen
  • Akquisition geeigneter Mieter mittels Anzeigenschaltung, Internet, Plakataushängen
  • Erstellen und Versenden von Exposés
  • Wahrnehmen von Besichtigungsterminen
  • Führen von Vertragsverhandlungen nach Absprache mit dem Eigentümer
  • Abschließen von Mietverträgen nach Absprache mit dem Eigentümer
Hauswart- und Hausmeisterservice, sowie deren Verwaltung und Abrechnung
  • Treppenhaus- und Grundstücksreinigung
  • Grünflächenpflege
  • Durchführen kleiner Reparaturen / Instandsetzungen
  • Anfordern der Unterlagen vom Pauschalbeschäftigten ( z. B. Steuerkarte )
  • Führen eines Lohnkontos für jeden Pauschalbeschäftigten
  • Erstellen von Lohnabrechnungen
  • Abrechnungen der Sozialversicherungsbeiträge an die Sozialkassen
  • Steuererklärungen an das Finanzamt
Sonstiges
  • Durchgängige Büro- und Telefonsprechzeiten auch mit Mobilfunk bei Notfällen
  • Regelmäßige Objektbesichtigungen
  • Durchführung möglicher Miet- und Mietnebenkostenerhöhungen nach dem Miethöhegesetz
  • Bearbeitung von Kündigungen von Wohn- und Gewerberaum, sowie Stellplätzen und Garagen einschließlich der notwendigen Erstellung von Protokollen
  • Führen des gesamten Schriftwechsels mit Mietern, Behörden, Firmen, etc.
  • Abschluß von Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen nach Absprache mit dem Eigentümer
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